Waldbrandgefahrenstufen


Unwetterwarnungen

Waldbrandwarnstufen und ihre Bedeutung:

Stufe 1: sehr geringe Waldbrandgefahr

Sehr geringe Gefahr.

 
Stufe 2: geringe Waldbrandgefahr

Erhöhte Umsicht und Vorsicht!
Keine gefährdungsbedingte Einschränkung des Betretens. Beim Abstellen von Fahrzeugen in Waldnähe ist zu beachten, möglichst nicht über trockener Bodenvegetation zu parken.

 
Stufe 3: mittlere Waldbrandgefahr

Notwendige Einschränkungen!
Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt. Offenes Feuer ist verboten.

 
Stufe 4: hohe Waldbrandgefahr

Äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen!
In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege aller Art nicht verlassen werden.

 
Stufe 5:  sehr hohe Waldbrandgefahr

Maximaler Schutz des Waldes!
In Waldgebieten dürfen öffentliche Straßen und Wege aller Art nicht verlassen werden. Die Forstbehörde und der Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte, für die Forstbehörde, für speziell genehmigte Arbeiten durch die Forstbehörde sowie für die Feuerwehren, die Polizei, den Rettungsdienst und die Katastrophenschutzbehörde.

Gemeinde Auengrund

Neue Dienstkleidung der Feuerwehr in Thüringen

Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz

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